Immobilienmakler · § 34c GewO · Stand 2026

Wie bekommt man die §-34c-Erlaubnis als Immobilienmakler?

Voraussetzungen, typische Unterlagen und die Schritte zwischen Antrag, Gewerbeanmeldung und tatsächlichem Vermittlungsstart.

Von der Company Stack Redaktion 3 Primärquellen Aktualisiert am 21. Juni 2026 Redaktionsmethodik
Einordnung 1

Erlaubnis und Gewerbeanmeldung sind unterschiedliche Schritte

Die Gewerbeanmeldung zeigt den Betrieb an. Die §-34c-Erlaubnis bestätigt dagegen, dass die erlaubnispflichtige Maklertätigkeit ausgeübt werden darf. Je nach Behörde können die Verfahren organisatorisch zusammenlaufen, rechtlich sollten sie dennoch getrennt verstanden werden.

Mit erlaubnispflichtigen Vermittlungsleistungen sollte erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis vorliegt. Website, Akquise und Verträge müssen zum beantragten Tätigkeitsumfang passen.

Einordnung 2

Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse stehen im Mittelpunkt

Behörden verlangen typischerweise Nachweise aus Registern sowie Informationen zu Insolvenz- und Schuldnerverhältnissen. Bei Gesellschaften können Unterlagen sowohl für die Gesellschaft als auch für vertretungsberechtigte Personen relevant sein.

Nach Erlaubniserteilung bleiben Berufspflichten bestehen. Für Immobilienmakler sieht die Makler- und Bauträgerverordnung unter anderem Weiterbildungspflichten vor. Dokumentation und laufende Compliance gehören deshalb von Beginn an in den Betriebsprozess.

Praxisübersicht

Die wichtigsten Punkte im Vergleich

Die Tabelle dient der ersten Einordnung. Konkrete Rechts-, Steuer- und Genehmigungsfragen müssen im Einzelfall geprüft werden.

ThemaEinordnungWas praktisch zu beachten ist
Erlaubnisinhaber vom Unternehmen abhängig Bei Einzelunternehmen und juristischen Personen unterscheiden sich Antragsteller und Nachweise.
Zuverlässigkeitsnachweise regelmäßig erforderlich Behörde bestimmt die konkreten Registerauskünfte und deren Aktualität.
Geordnete Vermögensverhältnisse werden geprüft Insolvenz- und Schuldnerinformationen können Bestandteil des Verfahrens sein.
Sachkundeprüfung nicht als allgemeine §-34c-Prüfung vorgesehen Fachwissen bleibt praktisch notwendig; Weiterbildungspflichten gesondert beachten.
Weiterbildung laufende Pflicht prüfen MaBV enthält Vorgaben für Immobilienmakler und Beschäftigte.
Bearbeitungszeit behördenabhängig Unterlagen frühzeitig vollständig beschaffen und Start nicht zu knapp planen.
Vor der Entscheidung

Praktische Checkliste

  1. Genauen erlaubnispflichtigen Tätigkeitsumfang festlegen.
  2. Zuständige Behörde und aktuelle Unterlagenliste abrufen.
  3. Register- und Vermögensnachweise rechtzeitig beantragen.
  4. Gewerbeanmeldung und §-34c-Erlaubnis zeitlich koordinieren.
  5. Weiterbildung, Datenschutz und Maklerverträge als laufenden Prozess einrichten.
Häufige Fragen

Antworten zur konkreten Entscheidung

Kann man ohne § 34c als Immobilienmakler arbeiten?

Gewerbsmäßige Vermittlung oder der Nachweis entsprechender Immobilienverträge ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Tätigkeitsbeginn ohne erforderliche Erlaubnis kann rechtliche Folgen haben.

Braucht man für § 34c eine Ausbildung oder Sachkundeprüfung?

Für Immobilienmakler ist keine allgemeine Sachkundeprüfung wie in manchen anderen Gewerben vorgesehen. Die Behörde prüft insbesondere Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse; Weiterbildungspflichten bleiben relevant.

Wie lange dauert die §-34c-Erlaubnis?

Das hängt von Behörde, Rechtsform und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Der geplante Geschäftsstart sollte nicht auf eine unverbindliche kurze Bearbeitungszeit angewiesen sein.

Gilt eine persönliche Erlaubnis auch für eine später gegründete UG?

Eine juristische Person ist grundsätzlich ein eigener Rechtsträger. Bei Wechsel der Rechtsform sollte vorab geprüft werden, wer die Erlaubnis benötigt und welche neue Antragstellung erforderlich ist.

Primärquellen

Grundlagen direkt prüfen

Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Prüfe die konkrete Situation bei den zuständigen Stellen und fachkundigen Beratern.