Die unsichtbaren Stunden entscheiden über den Stundensatz
Ein zweistündiges Shooting kann einen gesamten Arbeitstag auslösen. Briefing, Packen, Fahrt, Aufbau, Datenimport, Auswahl, Retusche, Export und Kommunikation werden vom Kunden oft nicht gesehen, müssen aber finanziert werden.
Für die interne Kalkulation sollte jede Phase erfasst werden. Erst danach lässt sich entscheiden, ob nach Stunde, Halbtag, Tag, Bildmenge oder Paket angeboten wird. Der interne Stundensatz bleibt wichtig, auch wenn der Kunde einen Festpreis erhält.
Produktion und Nutzungsrechte getrennt denken
Bei privaten Aufträgen steht meist die persönliche Nutzung im Vordergrund. Ein Unternehmen kann dasselbe Bild dagegen in Anzeigen, Broschüren, Websites oder über Jahre und Länder hinweg verwenden. Dieser wirtschaftliche Nutzen verändert den Wert der Leistung.
Vertraglich sollten Zweck, Medien, Gebiet, Dauer und Exklusivität geklärt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten nach § 31 UrhG ermöglicht differenzierte Vereinbarungen statt einer pauschalen unbegrenzten Rechteübertragung.