Schlank starten, Haftung strukturieren
Du startest mit überschaubarem Investitionsbedarf, kannst das reale Anfangsbudget vollständig einzahlen und akzeptierst Rücklagenpflicht sowie mögliche spätere Kapitalerhöhung.
Beide Rechtsformen begrenzen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Der entscheidende Unterschied liegt nicht nur im Stammkapital, sondern in Finanzierung, Rücklagen, Außenwirkung und der Frage, wie viel Struktur das Unternehmen vom ersten Tag an braucht.
Du startest mit überschaubarem Investitionsbedarf, kannst das reale Anfangsbudget vollständig einzahlen und akzeptierst Rücklagenpflicht sowie mögliche spätere Kapitalerhöhung.
Du planst Personal, Waren, größere B2B-Verträge, Finanzierung oder mehrere Gesellschafter und kannst eine belastbare Kapitalbasis bereitstellen.
Wenn Gesellschafterrollen, IP-Rechte, Vesting, Investoren oder Geschäftsführer-Vergütung ungeklärt sind, sollte nicht allein nach dem Mindestkapital entschieden werden.
Die Frage „UG oder GmbH?“ wird oft auf „1 Euro oder 25.000 Euro?“ verkürzt. Das greift zu kurz. Das Stammkapital ist nur ein Baustein. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft nach Gründung genügend Geld für ihre tatsächlichen Verpflichtungen hat, wie Geschäftspartner die Kapitalausstattung bewerten und ob später ohnehin eine Kapitalerhöhung, neue Satzung oder Finanzierungsrunde erforderlich wird.
Die UG ist keine eigenständige dritte Welt neben der GmbH. Sie ist eine besondere Ausprägung der GmbH. Deshalb gelten für beide viele identische Regeln: notarielle Gründung, Handelsregister, juristische Person, Geschäftsführer, kaufmännische Buchführung, Jahresabschluss und grundsätzlich dieselben Steuerarten. Die Sonderregeln der UG betreffen vor allem Kapital, Firma und Rücklagenbildung.
Sowohl die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als auch die GmbH sind Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft wird mit ihrer Eintragung in das Handelsregister zum eigenen Rechtsträger. Sie kann Verträge schließen, Vermögen halten, Mitarbeiter beschäftigen, klagen und verklagt werden. Geschäftsanteile gehören den Gesellschaftern; die laufende Vertretung übernimmt die Geschäftsführung.
Für Gründer bedeutet das eine klare Trennung zwischen privater Person und Gesellschaft. Einnahmen der Gesellschaft sind nicht automatisch privates Geld. Ausgaben müssen betrieblich veranlasst und dokumentiert sein. Geld fließt typischerweise über Gehalt, Auslagenersatz, Darlehen oder Gewinnausschüttung an Gesellschafter und Geschäftsführer – jeweils mit eigenen rechtlichen und steuerlichen Folgen.
Die Haftungsbeschränkung funktioniert nur zusammen mit sauberer Kapitalaufbringung, getrennter Kontoführung, ordnungsgemäßer Buchhaltung und pflichtgemäßer Geschäftsführung.
Das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei einer Bargründung müssen vor der Anmeldung grundsätzlich mindestens 25 Prozent jedes Geschäftsanteils und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Der verbleibende Teil ist damit nicht erlassen: Er bleibt grundsätzlich als Einlageverpflichtung bestehen und kann später eingefordert werden.
Bei der UG liegt das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital unter 25.000 Euro. Vor der Anmeldung muss es vollständig eingezahlt sein. Sacheinlagen sind bei der UG-Gründung ausgeschlossen. Das macht den formalen Einstieg günstiger, bedeutet aber nicht, dass eine beliebig niedrige Kapitalisierung wirtschaftlich vernünftig ist.
Ein Beispiel: Eine Agentur benötigt vor dem ersten Kundenzahlungseingang 1.200 Euro für Notar und Register, 2.500 Euro für Hardware und Software, 3.000 Euro für Marketing und 6.000 Euro als Liquiditätspuffer. Eine UG mit 500 Euro Stammkapital wäre trotz wirksamer Gründung sofort auf zusätzliche Gesellschafterdarlehen oder frühe Umsätze angewiesen. Die Rechtsform löst das Liquiditätsproblem nicht.
Für viele reale Geschäftsmodelle zu knapp. Gründungskosten und erste Rechnungen können die Liquidität schnell aufzehren.
Kann sinnvoll sein, wenn 25.000 Euro nicht benötigt werden, aber ein echter Puffer vorhanden sein soll.
Das Kapital ist kein dauerhaft gesperrtes Guthaben. Nach Eintragung darf es für betriebliche Zwecke verwendet werden, muss aber ordnungsgemäß erhalten und eingesetzt werden.
Die UG muss grundsätzlich ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Vereinfacht gesagt: Ein Teil des Gewinns kann nicht ohne Weiteres ausgeschüttet werden, sondern dient dem Aufbau von Eigenkapital.
Bei 40.000 Euro maßgeblichem Jahresüberschuss wären grundsätzlich 10.000 Euro der Rücklage zuzuführen. Der verbleibende Betrag ist nicht automatisch vollständig ausschüttbar; zuvor müssen Jahresabschluss, Steuern, Liquidität, Gesellschafterbeschluss und weitere Ausschüttungsgrenzen geprüft werden.
Die Rücklage verwandelt die UG nicht automatisch in eine GmbH. Soll das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht und die Firma geändert werden, braucht es einen formellen Kapitalerhöhungsprozess mit Gesellschafterbeschluss, notarieller Beurkundung und Registeranmeldung. Deshalb sollte der spätere Schritt schon bei der ursprünglichen Satzung und Finanzplanung mitgedacht werden.
Für Verbindlichkeiten von UG und GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Ein Lieferant, Vermieter oder Kunde kann seine Forderung daher normalerweise nicht allein wegen der Gesellschafterstellung gegen das Privatvermögen eines Gesellschafters richten.
Das ist jedoch kein absoluter Schutzschirm. Banken, Vermieter oder Leasinganbieter können persönliche Bürgschaften verlangen. Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. Risiken entstehen insbesondere bei verspätetem Insolvenzantrag, nicht abgeführten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, verbotenen Auszahlungen, falschen Angaben zur Kapitalaufbringung oder eigenem unerlaubtem Verhalten.
Für die Rechtsformentscheidung ist deshalb nicht nur „Haftung beschränkt?“ relevant, sondern auch: Welche Versicherungen braucht der Betrieb? Welche Verträge begrenzen Leistungsumfang und Haftung? Werden persönliche Sicherheiten verlangt? Gibt es dokumentierte Freigaben und ein funktionierendes Liquiditätsmonitoring? Wer noch zwischen Kapitalgesellschaft und persönlichem Start schwankt, findet im Vergleich Einzelunternehmen oder GmbH die grundlegende Haftungsabgrenzung.
UG und GmbH brauchen grundsätzlich notarielle Gründungsdokumente und die Eintragung in das Handelsregister. Die genaue Gebührenhöhe hängt unter anderem vom Stammkapital, vom Umfang der Satzung, von der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie von zusätzlichen Vollmachten oder Beschlüssen ab. Eine pauschale Festpreisangabe wäre deshalb irreführend.
Eine UG ist nicht automatisch im laufenden Betrieb günstiger. Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Offenlegung, Geschäftskonto, Kammerbeiträge und gegebenenfalls Lohnabrechnung fallen bei beiden Rechtsformen an. Der Unterschied liegt eher im Kapitalbedarf und möglicherweise in den Gründungskosten, nicht in einer dauerhaft vereinfachten Verwaltung. Passende Systeme lassen sich im Buchhaltungsvergleich und im Buchhaltungskostenrechner einordnen.
Wer nur deshalb eine UG wählt, um kurzfristig Kapital zu sparen, sollte die Gesamtkosten über mehrere Jahre betrachten: spätere Kapitalerhöhung, Satzungsänderung, Notar, Register, neue Geschäftspapiere und Kommunikation können den anfänglichen Vorteil teilweise aufzehren.
Für eine belastbare Planung müssen drei verschiedene Geldblöcke getrennt werden: formale Gründungskosten, Stammkapital und operative Startliquidität. Das Stammkapital ist keine Gebühr. Es gehört nach Eintragung der Gesellschaft und darf für betriebliche Zwecke eingesetzt werden. Notar-, Register- und Beratungskosten sind dagegen tatsächlich verbrauchte Ausgaben.
Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls individuelle Satzung oder Beratung.
Kein Kostenposten, sondern Gesellschaftsvermögen. Bei der UG vollständig, bei der GmbH-Bargründung vor Anmeldung häufig mindestens 12.500 Euro einzuzahlen.
Miete, Löhne, Software, Versicherungen, Waren, Marketing und Umsatzsteuer bis zu stabilen Zahlungseingängen.
| Kostenblock | Einfache UG | Einfache GmbH | Wovon der Betrag abhängt |
|---|---|---|---|
| Notar und Gründungsurkunden | ca. 250–800 € | ca. 400–1.200 € | Stammkapital, Musterprotokoll oder Satzung, Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer, Zusatzbeschlüsse. |
| Handelsregister | ca. 150–300 € | ca. 150–300 € | Registerverfahren und konkrete Anmeldung. Rechnungen kommen regelmäßig separat vom Registergericht. |
| Gewerbeanmeldung | häufig ca. 20–60 € | häufig ca. 20–60 € | Gemeinde und gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse oder Nachweise. |
| Individuelle Satzung und Beratung | 0–2.500 €+ | 0–2.500 €+ | Komplexität, Gesellschafterzahl, Vesting, Beteiligungen, Holding, IP, Steuerstruktur und Verhandlungen. |
| Geschäftskonto | 0–300 € im ersten Jahr | 0–600 € im ersten Jahr | Tarif, Buchungsvolumen, Karten, Unterkonten, Bargeld, Auslandszahlungen und DATEV-Anbindung. |
| Erste Buchhaltungs- und Steuerberatung | ca. 300–1.500 € | ca. 300–1.500 € | Einrichtung, Eröffnungsbilanz, steuerliche Erfassung, Verträge und Beratungsumfang. |
| Stammkapital | unter 25.000 €, vollständig einzuzahlen | 25.000 € festgelegt; bei Bargründung vor Anmeldung häufig mindestens 12.500 € | Kein Honorar und keine Gebühr. Die Höhe sollte den realen Finanzbedarf der Gesellschaft abbilden. |
Die Beträge sind redaktionelle Planungskorridore, keine Gebührenangebote. Verbindlich sind ausschließlich Kostenrechnungen von Notariat, Registergericht, Behörden und beauftragten Beratern.
Geeignet für wissensbasierte Dienstleistungen mit frühen Zahlungseingängen und wenig Vorfinanzierung.
Sinnvoll, wenn die GmbH-Kapitalisierung noch nicht gewünscht ist, der Betrieb aber echte Vorleistungen finanzieren muss.
Die Gesellschaft sollte nach Einzahlung und Gründungskosten nicht ohne freie Liquidität starten.
Die laufenden Verwaltungskosten unterscheiden sich zwischen UG und GmbH meist weniger als erwartet. Beide benötigen Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung. Der tatsächliche Aufwand hängt stärker von Umsatz, Belegzahl, Mitarbeitern, internationalen Sachverhalten und Beratungsbedarf ab als von der Bezeichnung UG oder GmbH.
Bei sehr wenigen Belegen und guter digitaler Vorbereitung können Kosten niedriger liegen. Mitarbeiter, Warenwirtschaft, Ausland, Holding-Strukturen oder ungeordnete Unterlagen erhöhen den Aufwand deutlich.
UG und GmbH unterliegen als Kapitalgesellschaften grundsätzlich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt Gewerbesteuer; ihre tatsächliche Höhe wird wesentlich durch den kommunalen Hebesatz beeinflusst. Anders als bei natürlichen Personen und Personengesellschaften steht Kapitalgesellschaften beim Gewerbeertrag grundsätzlich kein Freibetrag von 24.500 Euro zu.
Auf Ebene der Gesellschafter muss zwischen Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung unterschieden werden. Ein angemessenes Geschäftsführergehalt ist grundsätzlich Aufwand der Gesellschaft, beim Empfänger aber steuerpflichtiges Einkommen. Ausschüttungen erfolgen aus bereits auf Gesellschaftsebene versteuertem Gewinn und werden beim Gesellschafter nochmals nach den jeweils anwendbaren Regeln besteuert.
Die steuerlich bessere Lösung lässt sich nicht pauschal aus „UG“ oder „GmbH“ ableiten. Beide haben dasselbe Grundsystem. Entscheidend sind Gewinnhöhe, private Entnahmen beziehungsweise Vergütung, Beteiligungsverhältnisse, Holding-Strukturen, Verlustsituationen und die Frage, wie viel Gewinn im Unternehmen bleiben soll.
Beide Gesellschaften sind Kaufleute kraft Rechtsform und müssen Bücher führen. In der Praxis bedeutet das doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie steuerliche Erklärungen. Abhängig von Größenklasse und Sachverhalt kommen Anhang, Lagebericht, Offenlegung oder Hinterlegung hinzu.
Die UG ist daher keine „EÜR-GmbH“. Auch eine sehr kleine UG benötigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Wer von einem Einzelunternehmen wechselt, sollte die zusätzlichen Prozesse realistisch einpreisen: Debitoren und Kreditoren, Anlagenbuchhaltung, Gesellschafterkonten, Lohnabrechnung, Rückstellungen, Steuerbilanz und fristgerechte Veröffentlichung.
Praktisch wichtig ist ein Geschäftskonto, das die Rechtsform bereits in Gründung unterstützt und später DATEV, Belegverwaltung, Rollen und Freigaben sauber abbildet. Der Geschäftskonto-Finder berücksichtigt Rechtsform, Team und DATEV-Bedarf; die Seite zum Konto vor dem Handelsregistereintrag behandelt den Ablauf für Gesellschaften in Gründung. Eine günstige Kontogebühr hilft wenig, wenn Kontoauszüge, Belege und Buchhaltung dauerhaft manuell zusammengeführt werden müssen.
Rechtlich sind beide haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften. Wirtschaftlich kann die Wahrnehmung unterschiedlich sein. Die GmbH ist im deutschen B2B-Markt etabliert und signalisiert zumindest das gesetzlich vorgesehene Stammkapital. Eine UG mit sehr niedrigem Kapital kann bei größeren Kunden, Lieferanten, Vermietern oder Banken Fragen zur finanziellen Tragfähigkeit auslösen.
Das bedeutet nicht, dass eine UG unprofessionell wirkt. Bonität, Umsatz, Referenzen, Verträge, Eigenkapitalquote und Zahlungsfähigkeit sind langfristig wichtiger als die Abkürzung im Namen. In der frühen Phase, in der diese Nachweise noch fehlen, bekommt die Rechtsformbezeichnung aber mehr Gewicht.
Für Investoren ist nicht nur UG oder GmbH entscheidend, sondern vor allem eine investierbare Satzung, nachvollziehbare Beteiligungsverhältnisse, geklärte Rechte am geistigen Eigentum, vollständige Cap Table-Dokumentation und keine unklaren Gesellschafterdarlehen. Wer zeitnah eine Finanzierungsrunde plant, sollte diese Struktur vor der Gründung professionell gestalten.
Das gesetzliche Musterprotokoll verbindet Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste. Es ist für einfache Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer vorgesehen. Der Vorteil liegt in einem standardisierten und häufig kostengünstigeren Ablauf.
Die Standardisierung ist zugleich die Grenze. Das Musterprotokoll bildet keine differenzierten Regeln zu Vesting, Einziehung, Vorkaufsrechten, Zustimmungsvorbehalten, Pattsituationen, Wettbewerbsverboten oder mehreren Geschäftsführern ab. Bei zwei gleichberechtigten Gründern kann eine fehlende Konfliktregel später deutlich teurer werden als eine individuelle Satzung bei Gründung.
Für eine Ein-Personen-Gesellschaft mit überschaubarem Geschäftsmodell kann das Musterprotokoll passen. Für Teams, Beteiligungen, Familiengesellschaften, Nachfolge, Investoren oder besondere Geschäftsführerrechte sollte eine individuelle Satzung ernsthaft geprüft werden.
Eine erfolgreiche UG kann ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöhen. Dafür können je nach Gestaltung neue Einlagen, vorhandene Rücklagen oder andere zulässige Kapitalmaßnahmen eingesetzt werden. Der Vorgang benötigt eine belastbare Bilanzgrundlage, einen Gesellschafterbeschluss, notarielle Beurkundung und Eintragung.
Mit der Kapitalerhöhung kann die Firma von „UG (haftungsbeschränkt)“ auf „GmbH“ geändert werden. Vertragspartner, Banken, Versicherungen, Rechnungsprogramme und Pflichtangaben müssen anschließend aktualisiert werden. Die juristische Person bleibt dabei grundsätzlich dieselbe; dennoch ist der Vorgang organisatorisch kein bloßes Umbenennen im Briefkopf.
Wer schon bei Gründung absehen kann, dass kurzfristig 25.000 Euro Kapital benötigt oder eingeworben werden, sollte vergleichen, ob eine direkte GmbH-Gründung nicht einfacher ist als UG, Kapitalerhöhung und Umfirmierung in kurzer Folge. Der vollständige Gründungsfahrplan ordnet Notar, Konto, Gewerbeanmeldung, ELSTER und Buchhaltung in der richtigen Reihenfolge ein.
Geringe Investitionen, frühe Umsätze und überschaubare Verträge sprechen für eine ausreichend kapitalisierte UG. Buchhaltungs- und Jahresabschlusskosten müssen trotzdem einkalkuliert werden.
Ware, Retouren, Umsatzsteuer, Zahlungsziele und Marketing binden Liquidität. Eine symbolisch kapitalisierte UG wäre riskant; eine höhere UG-Einlage oder GmbH kann realistischer sein.
Größere Einkaufsabteilungen, Versicherungsanforderungen und lange Zahlungsziele können für eine GmbH mit belastbarer Kapital- und Vertragsstruktur sprechen.
Investorenfähigkeit, Vesting, IP, Beteiligungen und Beschlussregeln sind zentral. Die direkte GmbH ist häufig sauberer, aber der konkrete Finanzierungsplan entscheidet.
Fahrzeug, Geräte, Versicherungen und Löhne müssen vorfinanziert werden. Das Stammkapital sollte diese Realität abbilden und nicht nur die Mindestanforderung erfüllen.
Wenn Umsatz, Risiko und Investitionen gering sind, können Einzelunternehmen oder andere Strukturen administrativ einfacher sein. Haftungsbeschränkung ist nicht immer das einzige Entscheidungskriterium.
Die Tabelle zeigt die Grundstruktur. Satzung, Finanzierung und individuelle Steuerfolgen müssen separat geprüft werden.
| Kriterium | UG (haftungsbeschränkt) | GmbH |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Variante der GmbH nach § 5a GmbHG | Kapitalgesellschaft nach GmbHG |
| Stammkapital | Unter 25.000 Euro möglich; wirtschaftlich passend planen | Mindestens 25.000 Euro |
| Einzahlung vor Anmeldung | Das festgelegte Stammkapital vollständig; keine Sacheinlagen | Bei Bargründung grundsätzlich mindestens 12.500 Euro insgesamt und mindestens 25 % je Geschäftsanteil |
| Gewinnrücklage | Grundsätzlich 25 % des um Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses | Keine besondere gesetzliche Ansparpflicht wie bei der UG |
| Firma | Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ | Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „GmbH“ |
| Sacheinlage bei Gründung | Ausgeschlossen | Möglich, aber mit Dokumentation und Bewertung |
| Haftung | Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen | Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen |
| Steuersystem | Kapitalgesellschaft: grundsätzlich Körperschaft- und Gewerbesteuer | Kapitalgesellschaft: grundsätzlich Körperschaft- und Gewerbesteuer |
| Buchhaltung | Doppelte Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegungspflichten | Doppelte Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegungspflichten |
| Außenwirkung | Kann bei sehr niedrigem Kapital Rückfragen auslösen | Häufig etablierter im B2B- und Finanzierungskontext |
| Späterer Kapitalbedarf | Kapitalerhöhung und mögliche Umfirmierung einplanen | Höhere Kapitalbasis bereits bei Gründung angelegt |
Eine solide finanzierte UG kann besser funktionieren als eine GmbH, deren Gesellschafter nach der Gründung jeden Euro abziehen. Umgekehrt kann eine direkte GmbH günstiger und klarer sein als eine UG, die wenige Monate später Kapital erhöhen und sämtliche Unterlagen umstellen muss.
Plane daher zuerst die nächsten zwölf Monate: Kapitalbedarf, monatliche Fixkosten, schlechtestes realistisches Umsatzszenario und persönliche Sicherheiten. Erst danach sollte das Stammkapital festgelegt werden.
Der auffälligste Unterschied ist das Stammkapital: Die GmbH hat ein gesetzliches Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Die UG kann mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden, muss dieses vor der Anmeldung vollständig einzahlen und jährlich grundsätzlich ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen.
Rechtlich kann das Stammkapital sehr niedrig angesetzt werden. Wirtschaftlich ist ein Euro für fast jedes reale Unternehmen zu wenig, weil Gründungsgebühren, Verträge, Software, Waren, Marketing und laufende Rechnungen finanziert werden müssen. Das Stammkapital sollte sich am tatsächlichen Finanzbedarf orientieren.
Bei einer reinen Bargründung muss vor der Handelsregisteranmeldung auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein; insgesamt muss mindestens die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals erreicht werden. Nicht eingezahlte Einlagen bleiben grundsätzlich geschuldet. Sacheinlagen müssen vor der Anmeldung vollständig bewirkt sein.
Beide sind Kapitalgesellschaften und werden grundsätzlich nach denselben steuerlichen Systemen behandelt. Dazu gehören insbesondere Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die konkrete Gesamtbelastung hängt unter anderem vom Gewerbesteuer-Hebesatz, von Gewinnen, Geschäftsführergehalt und Ausschüttungen ab.
Nein. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Persönliche Haftungsrisiken können dennoch entstehen, etwa durch persönliche Bürgschaften, Pflichtverletzungen der Geschäftsführung, nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder eigenes deliktisches Verhalten.
Ja. Wird das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht, können die besonderen UG-Regeln entfallen und die Firma kann auf GmbH geändert werden. Das geschieht nicht automatisch allein durch das Ansparen einer Rücklage, sondern erfordert gesellschaftsrechtliche Beschlüsse, notarielle Umsetzung und Registeranmeldung.
Nein, aber eine sehr knapp kapitalisierte UG kann bei Finanzierung, Due Diligence und Außenwirkung zusätzliche Fragen auslösen. Für ein früh geplantes Beteiligungsmodell sollte die Satzung ohnehin individuell gestaltet und die Kapitalstruktur mit Rechts- und Steuerberatung vorbereitet werden.
Das Musterprotokoll kann bei einer einfachen Gründung mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer Kosten und Abstimmung reduzieren. Sobald Vesting, Zustimmungsvorbehalte, mehrere Geschäftsführer, besondere Gewinnregeln oder Exit-Klauseln benötigt werden, ist eine individuelle Satzung meist passender.
Gesetzliches Mindeststammkapital der GmbH von 25.000 Euro.
Firma, Volleinzahlung, Verbot von Sacheinlagen und gesetzliche Rücklage der UG.
Einzahlungsvoraussetzungen vor der Handelsregisteranmeldung.
Rechtsstellung und grundsätzliche Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen.
Notarielle Form und vereinfachtes Verfahren bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.
Grundlage der handelsrechtlichen Buchführung.
Gesetzlicher Körperschaftsteuersatz; Änderungen für künftige Veranlagungszeiträume direkt prüfen.
Grundlagen der Gewerbesteuer; Kapitalgesellschaften haben nicht den Freibetrag natürlicher Personen und Personengesellschaften.
Allgemeine redaktionelle Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Rechtslage, Satzung, Kapitalmaßnahmen und steuerliche Folgen sollten für den konkreten Fall mit Notariat, Rechtsberatung und Steuerberatung geprüft werden.