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Lexware Office an die DATEV-Kanzlei übergeben

Lexware beschreibt DATEV-Datenexporte für die Kanzleiübergabe. Buchungs- beziehungsweise Rechnungsdaten, Belegbilder und Bankumsätze sind unterschiedliche Datenarten.

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Welche Verbindung wird beschrieben?

Lexware beschreibt DATEV-Datenexporte für die Kanzleiübergabe. Buchungs- beziehungsweise Rechnungsdaten, Belegbilder und Bankumsätze sind unterschiedliche Datenarten.

So gehen Sie bei der Einrichtung vor

Die folgenden Schritte strukturieren den dokumentierten Herstellerweg. Menübezeichnungen und Rechte können sich ändern; die verlinkte Anleitung bleibt maßgeblich.

  • Vereinbaren Sie mit der Kanzlei zuerst, wer in welchem System bucht und welchen Übergabeweg sie tatsächlich nutzt.
  • Prüfen Sie den dafür erforderlichen Lexware-Tarif sowie Kanzleizugang und DATEV-Voraussetzungen.
  • Übergeben Sie einen abgegrenzten Testmonat. Lassen Sie Daten, Belegzuordnung und Summen von der Kanzlei bestätigen.

Rechte und Sonderfälle

Ein CSV-Export von Bankumsätzen enthält nicht automatisch fertige Buchungssätze oder die passenden Belegbilder. Vermeiden Sie Doppelimporte, wenn dieselben Umsätze bereits über einen anderen Weg vorliegen.

Einen vollständigen Vorgang kontrollieren

Prüfen Sie einen Betrag, das Datum, das richtige Konto und den dazugehörigen Beleg. Die Bankverbindung liefert nicht automatisch eine fachlich geprüfte Kontierung. Klären Sie separat, ob und wie Belege übertragen werden.

Notieren Sie den zuletzt vollständig übernommenen Zeitraum. Bei einer Störung zuerst Status und Berechtigung prüfen; vor einem Neuimport Duplikate ausschließen und einen abgegrenzten Zeitraum wählen.

Was vor dem Kauf offenbleibt

Eine öffentlich dokumentierte Verbindung bestätigt nicht, dass jeder Tarif, jede Person und jede Kontovariante denselben Umfang nutzen kann. Lassen Sie erforderliche Tarife, Zusatzkosten und Freigaberechte für Ihren konkreten Betrieb bestätigen. Ein fester Übertragungstakt wird hier nicht zugesagt.

Vor der Entscheidung prüfen

  • Leistungsumfang und Grenzen für Ihren Betrieb dokumentiert?
  • Einmalige und laufende Kosten getrennt erfasst?
  • Verantwortliche und Datenübergabe geklärt?
Wie diese Einordnung entsteht

Die Einordnung beruht auf den verlinkten Herstellerangaben, nicht auf einem eigenen Produkttest. Preisstände und offene Punkte stehen bei den jeweiligen Quellen. Rechenbeispiele nennen ihre Annahmen; unbekannte Kosten werden nicht mit null angesetzt. Affiliate-Vergütungen ändern diese Auswahlkriterien nicht. Fachliche Eignung und individuelle Vertragsbedingungen sind vor Abschluss zu prüfen.

Quellen und Prüfstand

Lexware Office an die DATEV-Kanzlei übergeben – HerstellerdokumentationHerstellerdarstellung am 30.10.2026 abgerufen; keine eigene Funktionsprüfung.