Zahlungsverkehr organisieren
Geschäftskonto mit Lastschrifteinzug: CORE und B2B prüfen
Ein Geschäftskonto, von dem Rechnungen abgebucht werden können, bietet nicht automatisch Lastschrifteinzug bei Ihren Kunden. Für den Einzug benötigen Sie einen dafür freigeschalteten Ablauf, passende Mandate und eine klare Behandlung von Rückgaben. Prüfen Sie diese Funktion ausdrücklich.

Lastschriften bezahlen oder selbst einziehen?
Wenn Ihr Mobilfunkanbieter abbucht, sind Sie Zahlungspflichtiger. Wenn Sie monatliche Serviceentgelte bei Kunden einziehen, treten Sie als Zahlungsempfänger auf. Kontovergleiche dürfen diese beiden Richtungen nicht vermischen. Fragen Sie nach SEPA-Lastschrifteinzug beziehungsweise SDD Collection und nach dem für Sie verfügbaren Verfahren.
Ermitteln Sie zuerst Kundentyp, Anzahl, Beträge und Rhythmus. Ein einzelner Einzug bei wechselnden Privatkunden stellt andere Anforderungen als regelmäßige Rechnungen an Unternehmen. Klären Sie auch, ob Sie direkt über die Bank oder über einen gesonderten Zahlungsdienstleister einziehen möchten.
SEPA-Basislastschrift oder Firmenlastschrift?
Die Bundesbank unterscheidet die SEPA-Basislastschrift (CORE) und die SEPA-Firmenlastschrift (B2B). CORE kann bei Verbrauchern und Unternehmen eingesetzt werden. B2B ist für Nichtverbraucher vorgesehen. Bei autorisierten CORE-Lastschriften besteht grundsätzlich ein achtwöchiges Erstattungsrecht; bei autorisierten B2B-Lastschriften gilt dieses nicht in gleicher Weise.
Verwechseln Sie diesen Unterschied nicht mit einer uneingeschränkten Zahlungsgarantie. Nicht autorisierte Einzüge sind gesondert zu beurteilen. Prüfen Sie Mandat, Freigabe und Rückgabeprozess mit dem jeweiligen Anbieter. Ein Geschäftskunde ist nicht automatisch bereits für jeden B2B-Einzug eingerichtet.
| Frage | CORE / Basislastschrift | B2B / Firmenlastschrift |
|---|---|---|
| Zahlungspflichtige | Verbraucher und Unternehmen | Nichtverbraucher |
| Autorisierter Einzug | Grundsätzlich acht Wochen Erstattungsrecht | Kein entsprechendes Erstattungsrecht für autorisierte Einzüge |
| Auswahl | Kundenkreis und Rückgaben berücksichtigen | Verfügbarkeit und Einrichtung auf beiden Seiten prüfen |
Gläubiger-ID und Mandat reichen nicht allein
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kennzeichnet Sie zusammen mit der Mandatsreferenz im Lastschriftverfahren. Nach den Hinweisen der Bundesbank ist ihre Vergabe noch keine Zulassung zum Einzug. Die Freischaltung vereinbaren Sie mit Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister.
Planen Sie die Verwaltung der Mandate, Vorabinformation, Fälligkeiten und Änderungen mit ein. Ein gespeicherter Kundenkontakt ist noch kein Mandat. Dokumentieren Sie den vereinbarten Ablauf und klären Sie, welche Nachweise der Anbieter bei Rückfragen benötigt.
Was bietet ein konkreter Anbieter?
Qonto beschreibt in seiner Hilfe einen eigenen Lastschrifteinzug für berechtigte und freigeschaltete Konten, einschließlich einmaliger und wiederkehrender Einzüge. Nach dieser Funktionsbeschreibung wird derzeit CORE unterstützt, nicht das B2B-Mandatsverfahren. Eine allgemeine Kontoverfügbarkeit bedeutet daher noch keine Freischaltung für Ihren Betrieb.
Fragen Sie vor Abschluss nach Zulassung, Einzugslimits, Gebühren für erfolgreiche und zurückgegebene Einzüge, Auszahlungszeitpunkten sowie möglichen Sicherheiten. Prüfen Sie bei anderen Konten dieselben Punkte. Eine Überweisungs- oder DATEV-Funktion belegt keine Unterstützung des Lastschrifteinzugs.
Rückgaben und Buchhaltung vorher durchspielen
Ordnen Sie jeden Einzug der zugrunde liegenden Rechnung und Mandatsreferenz zu. Legen Sie fest, wer Rückgaben bearbeitet, wie Kunden kontaktiert werden und wie offene Forderungen weiterverfolgt werden. Vermeiden Sie einen ungeprüften erneuten Einzug, wenn die Ursache noch unklar ist.
Testen Sie den Export und den Abgleich mit der Buchhaltung, bevor Sie viele Kunden umstellen. Beim Kontowechsel müssen zusätzlich vorhandene Mandate und Anbieterprozesse geprüft werden. Die Monatsgebühr des Kontos allein beschreibt die Kosten und Risiken des Einzugs nicht.
Vor der Entscheidung prüfen
- Einzugsrichtung und Kundenkreis geklärt
- CORE oder B2B ausdrücklich bestätigt
- Freischaltung und Limits schriftlich geprüft
- Mandate und Rückgaben organisiert
- Gebühren, Auszahlung und Export getestet
Wie diese Einordnung entsteht
Die Einordnung beruht auf den verlinkten Herstellerangaben, nicht auf einem eigenen Produkttest. Preisstände und offene Punkte stehen bei den jeweiligen Quellen. Rechenbeispiele nennen ihre Annahmen; unbekannte Kosten werden nicht mit null angesetzt. Affiliate-Vergütungen ändern diese Auswahlkriterien nicht. Fachliche Eignung und individuelle Vertragsbedingungen sind vor Abschluss zu prüfen.
Quellen und Prüfstand
Bundesbank: Fragen und Antworten zu SEPAVerfahren und Erstattungsrechte.
Bundesbank: Gläubiger-IdentifikationsnummerIdentifikation und gesonderte Zulassung zum Einzug.
Qonto: How to collect money from my clientsAktuelle Funktionsbeschreibung: Freischaltung erforderlich, CORE, kein B2B.