Kurz erklärt

Die wichtigsten Antworten zuerst

Definition

Was ist die EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 3 EStG.

Für wen?

Wer darf eine EÜR machen?

Typisch ist die EÜR für Freiberufler und kleinere Einzelunternehmen, wenn keine gesetzliche Pflicht zur Buchführung und zum Jahresabschluss besteht. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind dafür grundsätzlich nicht der Normalfall.

Grenzen

Ab wann reicht die EÜR nicht mehr?

Gewerbliche Unternehmer können nach AO § 141 bei mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn buchführungspflichtig werden. Zusätzlich können handelsrechtliche Pflichten greifen.

Praxis

Was kommt in die EÜR?

Erfasst werden zum Beispiel Honorare, Umsätze, Betriebsausgaben, Software, Miete, Reisekosten, Abschreibungen, private Nutzungsanteile, Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Weiterlesen

Verwandte Buchhaltungsgrundlagen und Tools

Die Themen hängen zusammen: EÜR, doppelte Buchführung, Soll und Haben, Buchungssätze, GuV und Bilanz erklären jeweils einen Teil des gesamten Rechnungswesens.

FAQ

Häufige Fragen

Was bedeutet EÜR?

EÜR steht für Einnahmenüberschussrechnung. Der Gewinn ergibt sich vereinfacht aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Wer darf eine Einnahmenüberschussrechnung machen?

Wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen, kann häufig die EÜR nutzen. Besonders typisch ist sie für Freiberufler und kleinere Einzelunternehmen.

Welche Grenzen gelten für die EÜR?

Nach AO § 141 können gewerbliche Unternehmer bei mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn buchführungspflichtig werden. Handelsrechtliche Pflichten können zusätzlich relevant sein.

Kann eine GmbH eine EÜR machen?

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und erstellt grundsätzlich einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV. Eine EÜR ist für eine GmbH nicht der normale Gewinnermittlungsweg.

Welche Software passt für die EÜR?

Wichtig sind Belegerfassung, Rechnungen, Umsatzsteuer, Anlagenverzeichnis, Steuerexport und ein sauberer Steuerberaterprozess. Kleine Setups brauchen oft weniger Bilanzfunktionen als GmbHs.

Quellen

Datenstand und Primärquellen